Kondolenzen (1)
Sie können das Kondolenzbuch nutzen, um den Angehörigen Ihr Beileid zu bekunden, Ihrer eigenen Trauer Ausdruck zu verleihen oder um dem Verstorbenen einige letzte Worte des Abschieds mitzugeben.
Kondolenz
Von Klaus Went
25.06.2011 um 10:14 Uhr von Klaus WentMit Freude denke ich an die schönen Tage unserer Bekanntschaft anläßlich meines Besuchs in Bregenz in der Rechtsanwaltskanzlei zum Thema der elektronischen Grundbuchabfrage.
Ein herzliches Grüß Gott und Trost in diesen Tagen der Trauer.