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Die Feuerbestattung

Feuerbestattung
© Kzenon / Shutterstock.com

Im Zuge der Bestattungsvorsorge können Sie unter anderem klären, welche Art der Bestattung Sie sich wünschen. Ziehen Sie eine Feuerbestattung in Betracht? Bei dieser Art der Bestattung wird der Leichnam in einem Krematorium verbrannt und die Asche danach in einer Aschekapsel oder Schmuckurne auf dem Friedhof oder in einem Friedwald beigesetzt. Ihre Hinterbliebenen haben somit wie bei einem Erdgrab einen Ort, an dem sie gedenken und trauern können.

Niedrigere Kosten bei einer Feuerbestattung

Bei der Entscheidung über die Bestattungsart spielen häufig auch die Kosten eine Rolle. Die Feuerbestattung gilt als günstige Variante, da die Kosten deutlich unter denen einer Erdbestattung liegen. Dies hat zwei Gründe: Bei einem kleinen Urnengrab fallen generell geringere Miet- und Pflegekosten an als für ein Erdgrab, und auch die Urne selbst kostet weniger als ein Sarg. In Deutschland gilt jedoch die sogenannte Sargpflicht für die Kremation, was bedeutet, dass auch bei der Feuerbestattung Kosten für einen Sarg entstehen, auch wenn es sich dabei um eine weniger aufwändige und preiswerte Ausführung handeln kann.

Trauerfeier bei Feuerbestattung

Die Trauerfeier bei einer Feuerbestattung findet meistens einige Tage vor der Urnenbeerdigung statt, damit Ihre Angehörigen während der Aufbahrung gebührend vom Verstorbenen im Sarg Abschied nehmen können. Es gibt natürlich auch die Möglichkeit, die Trauerfeier mit der Urne abzuhalten, dann können alle Trauergäste auch an der Beisetzung teilnehmen und müssen kein zweites Mal anreisen.

Was ist bei der Feuerbestattung zu beachten?

Was müssen Sie noch wissen, bevor Sie sich entscheiden? Bei einer Feuerbestattung wird vor der Kremation eine zweite Leichenschau durch den Amtsarzt oder Rechtsmediziner vorgenommen, um nochmals genau die Identität des Verstorbenen sowie die Todesursache zu überprüfen. Der Grund dafür ist, dass nach der Einäscherung keine Untersuchung mehr möglich ist. Fragen Sie ruhig beim Bestatter nach diesen zusätzlichen Kosten für die weitere Untersuchung nach. Außerdem müssen Sie im Vorfeld eine sogenannte Kremationsverfügung unterschreiben, die den ausdrücklichen Wunsch enthält, nach Ihrem Tod eingeäschert zu werden. Liegt diese nicht vor, müssen die Hinterbliebenen glaubhaft bezeugen, dass eine Verbrennung der Wunsch des Toten war.

Auch die Urne muss bestattet werden

Da die Bestattung in Deutschland - im Gegensatz zu anderen Ländern - dem sogenannten Friedhofszwang unterliegt, ist es Ihren Hinterbliebenen nicht erlaubt, Ihre Asche nach der Kremation privat zu verstreuen oder die Urne mit nach Hause zu nehmen. Auf einigen Friedhöfen ist es jedoch erlaubt, die Asche im Rahmen einer anonymen Beisetzung zu verstreuen.

Wer andere Formen der Urnenbestattung oder des Umgangs mit der Asche wünscht, muss auf das nahe Ausland ausweichen – dort ist es möglich, die Asche vom Ballon aus zu verstreuen, in einen Fluss oder See zu geben oder sie an einem wunderschönen Ort in der Natur zu beerdigen. Deutsche Bestatter sind bei der Erkundung der Möglichkeiten meist gerne behilflich.