Testament und Erbe

Ein Testament verfassen
Der letzte Wille hilft den Hinterbliebenen, wichtige Fragen in Bezug auf den Nachlass zu klären. Daher ist es ratsam, rechtzeitig ein Testament zu verfassen.

Die Testamentseröffnung
Wenn Sie im Testament bedacht wurden, werden Sie vom Nachlassgericht automatisch zur Testamentseröffnung eingeladen.

Die Testierfähigkeit
Gerade, wenn es zu Streitigkeiten zwischen den potentiellen Erben kommt, wird die Testierfähigkeit manchmal angezweifelt.

Das Erbe
Erben und Erblasser wissen oft gar nicht, was alles zum Erbe gehört. Das auch Schulden oder der Mietvertrag teil der Erbmasse sind, ist selten bekannt.

Der Pflichtteil
Als Kind eines Hinterbliebenen haben Sie grundsätzlich Anspruch auf den Pflichtteil. Dabei ist unerheblich, ob Sie ein leibliches oder adoptiertes Kind sind.