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Die Sorgerechtsverfügung

Sorgerechtsverfügung
© angieconscious / Pixelio.de

In unserer Gesellschaft ist es üblich, den Tod so weit wie möglich aus unserem Alltag zu verbannen. Als Eltern sollten Sie sich dennoch die Zeit nehmen, sich Gedanken darüber zu machen, was mit Ihren Kindern passieren soll, wenn Sie einmal sterben. Wenn Sie alleinerziehend sind, sollten Sie für den Fall Ihres Todes auf jeden Fall geregelt haben, was aus Ihren Kindern werden soll. Aber auch, wenn Sie beide im Leben des Kindes involviert sind, ist es ratsam, sich mit der Thematik Sorgerecht und vielleicht sogar einer Sorgerechtsverfügung zu befassen. Natürlich ist es unwahrscheinlich, dass Sie beide auf einmal versterben, aber es ist nicht unmöglich, man denke an einen Autounfall. Für diesen Fall möchten Sie Ihre Kinder sicher in guten Händen wissen.

Wenn Eltern sterben - wer bekommt das Sorgerecht?

Glücklicherweise sterben ja meist nicht beide Eltern zeitgleich, sondern nur ein Elternteil. In diesem Fall geht das Sorgerecht automatisch auf den lebenden Elternteil über, der jetzt zur wichtigsten Stütze in den schwierigen Trauerphasen nach dem Todesfall wird. Wenn sich die Eltern vorher das Sorgerecht geteilt haben, hat der verbleibende Elternteil nun das alleinige Sorgerecht. Wenn der verstorbene Elternteil das alleinige Sorgerecht hatte, der andere Elternteil aber noch lebt, überträgt das zuständige Familiengericht das Sorgerecht auf ihn - solange dies dem Kindeswohl entspricht.

Wer soll das Sorgerecht bekommen?

Die Suche nach dem richtigen Vormund für Ihre Kinder ist sicher eine der schwierigsten Entscheidungen, die es gibt. In früheren Zeiten war es die Aufgabe der Taufpaten, die Kinder bei sich aufzunehmen, wenn die Eltern verstorben waren. Heutzutage werden viele Kinder gar nicht mehr getauft, haben also auch keine Paten. Sobald Sie nicht nur ein Kind, sondern mehrere Kinder haben, ist diese Regelung nicht mehr sinnvoll. Denn die Kinder werden unterschiedliche Paten haben.

Sollten Ihre Kinder aber tatsächlich einmal in die Situation kommen, beide Eltern zu verlieren, sollte ihnen nicht zugemutet werden, auseinander gerissen zu werden, indem sie zu unterschiedlichen Sorgeberechtigten gegeben werden. Sprich: Sie sollten jemanden bestimmen, der bereit ist, alle Kinder groß zu ziehen.

Welche Voraussetzung muss der Vormund erfüllen, um das Sorgerecht zu bekommen?

Allein die Bereitschaft, das Sorgerecht zu übernehmen, reicht nicht aus, um der geeignete Vormund zu sein. Er oder sie sollte auch in der physischen wie psychischen Lage sein, Ihre Kinder zu umsorgen. Oftmals scheinen die eigenen Eltern, also die Großeltern der Kinder, auf den ersten Blick sicher als eine gute Wahl - aber wie alt werden sie sein, wenn Ihr jüngstes Kind 18 Jahre alt wird und volljährig ist? Werden die Großeltern noch jung und gesund genug sein, um sich ausreichend kümmern zu können?

Können Sie sich diese Fragen allesamt positiv beantworten, so müssen Sie natürlich mit der oder den ausgewählten Personen sprechen. Fragen Sie den gewünschten Vormund, ob er auch wirklich bereit ist, sich im Ernstfall um Ihre Kinder zu kümmern. Sie sollten zudem klären, wer das materielle Erbe, das Sie ihren Kindern hinterlassen, verwaltet. Sie können dafür eine andere Person benennen oder auch hier demjenigen vertrauen, dem Sie das Sorgerecht für Ihre Kinder überlassen.

Die Sorgerechtsverfügung

In Deutschland haben Sie die Möglichkeit, eine Sorgerechtsverfügung zu verfassen. In einer solchen Verfügung können Sie festhalten, welchen Vormund Sie sich für den Fall Ihres Todes für Ihr Kind wünschen. Eine solche Sorgerechtsverfügung ist, auch wenn Eltern sterben, nicht zwingend bindend, aber eine wichtige Hilfestellung für das Familiengericht. In der Regel wird das Familiengericht Ihrem Wunsch in der Sorgerechtsverfügung nachkommen. Allerdings können Kinder ab dem 14. Lebensjahr widersprechen, wenn sie nicht wollen, dass eine bestimmte Person das Sorgerecht bekommt.